Gemüsesäfte sind hierzulande mittlerweile fast so bekannt und beliebt wie Obstsäfte.
Säfte und Nektare aus Obst und Gemüse
Fruchtsaft ist ein aus den Früchten von Pflanzen – dem Obst – hergestellter Saft.
Gemüsesaft wird aus Wurzel- oder Knollengemüse, Gemüsemark oder konzentriertem Gemüsemark hergestellt.
Wann darf sich Saft, Saft nennen?
Neben dem hochwertigen Fruchtsaft kennt das Lebensmittelrecht noch verdünnte Getränke, die nur einen Saftanteil besitzen. Sie sind durch Verdünnung mit Wasser und Zucker zu geringeren Kosten herstellbar als der reine Fruchtsaft. Fruchsaftgetränke besitzen einen geringeren qualitativen
Nährwert als reiner Fruchsaft.
Wie wir Saft haltbar gemacht?
Fruchtsaft wird in der Regel durch Erhitzen haltbar gemacht. Ein modernes Verfahren ist die Uperisation (Kunstwort aus "Ultra" und "Pasteurisation"). Auf ca. 80°C vorgewärmter Saft wird dabei durch Einleiten von Dampf unter Druck für einige Sekunden auf Temperaturen zwischen 130 bis 150 °C erhitzt und danach schnell wieder abgekühlt. Ein anderes Verfahren ist die Pasteurisation mit niedrigeren Temperaturen, ähnlich wie bei frischer Vollmilch. Hierbei wird der Saft einige Sekunden auf ca. 85 °C erhitzt. Ein derart konservierter Saft ist gekühlt ca. 2 Monate haltbar.
Welche Zutaten und Zusatzstoffe sind erlaubt?
Bei allen Lebensmitteln müssen die verwendeten Zutaten angegeben werden (vgl. §3 Absatz 1 Nr. 3 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung LmKV). Bei Direktsäften und Säften aus Konzentrat dürfen zwecks Korrektur eines sauren Geschmacks bis zu 15 Gramm Zucker (ausgenommen Traubensaft und Birnensaft) oder bis zu 3g Zitronensaft je Liter zugesetzt werden (vgl. Anlage 3 Nr.1 Fruchtsaftverordnung FrSaftV). Weitere Zutaten sind nicht erlaubt. Eine Deklaration im Zutatenverzeichnis ist nicht erforderlich (§3 Abs. 5 FrSaftV). Zum Erzielen eines Süßeren geschmacks dürfen auch bis zu 150g Zucker pro Liter zugesetzt werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Verkehrsbezeichnung (z.B. "Zitronensaft gezuckert" oder "mit Zuckerzusatz") angegeben wird (vgl. Anlage 3 und §2 Abs.3 Nr.2 FrSaftV).
Die in Deutschland beliebtesten Sorten*
Apfelsaft >> 12,8 l
Orangensaft >> 8,9 l
Multivitaminsaft >> 3,8 l
Traubensaft >> 1,3 l
*Verbrauch im Jahr 2004 pro Person.
Verbrauch und Hersteller
Von 1950 bis 1990 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch in der Bundesrepublik Deutschland von 1,9 l auf 39,6 l, nach der Wiedervereinigung zwischen 1991 und 2000 weiter auf 40,6 l. Im Jahr 2004 lag der Pro-Kopf-Verbrauch bei 40,25 l. Damit liegt Deutschland weltweit auf Platz 1 vor den USA ((33 l), Großbritannien (23 l) und Frankreich (22 l).
Im Jahr 2004 gab es in Deutschland 451 Fruchtsafthersteller mit ca. 7.500 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von 3,445 Mrd. Euro. Es wurden 4,3 Mrd. Liter hergestellt (Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke), dazu wurden etwa 800.000 t Obst verarbeitet.
letzte Änderung: 10.10.2008 12:59 (von Max Mustermann)